Meldung kosmetischer Produkte in Großbritannien (SCPN): Ein vollständiger Leitfaden

2025-11-18

SCPN ist die britische (genauer gesagt die britische) Version der Benachrichtigungsplattform für Kosmetikprodukte "online, offiziell bekannt als Benachrichtigungen zu Kosmetikprodukten einreichenAlle Kosmetikprodukte, die für den Verkauf in England, Schottland und Wales bestimmt sind, müssen vor ihrer Markteinführung über dieses System angemeldet werden.

1. Wer muss SCPN ausfüllen? Das Konzept der verantwortlichen Person

Wie die EU konzentriert sich auch das britische System auf die Verantwortliche Person (RP)Die

1.1 Wer kann in Großbritannien eine verantwortliche Person sein?

  • Sie müssen über eine physische Adresse in Großbritannien verfügen (Firmen- oder Privatadresse).

  • Kann sein:

    • in Großbritannien ansässiger Hersteller

    • Importeur (aus der EU oder Drittländern nach Großbritannien)

    • Private-Label-Hersteller/Vertriebspartner (Verkauf unter eigener Marke)

    • Spezialisierter Anbieter von Regulierungsdienstleistungen (Compliance-Unternehmen)

1.2 Wer muss SCPN-Benachrichtigungen einreichen?

  • Nur verantwortliche Personen im Vereinigten Königreich Benachrichtigungen können über SCPN eingereicht werden.

  • Ausländische Fabriken/Markeninhaber (nicht-britische Unternehmen) → Kann nicht direkt benachrichtigenSie müssen:

    • Einen britischen Importeur als RP ernennen, OR

    • Beauftragen Sie ein in Großbritannien ansässiges Compliance-Unternehmen mit der Funktion des Agenten RP.

1.3 Pflichten der verantwortlichen Person

  • Gewährleisten Sie die vollständige Einhaltung der britischen Kosmetikvorschriften (Rezeptur, Sicherheitsbewertung, Kennzeichnung usw.).

  • Einrichtung und Pflege einer Produktinformationsdatei (PIF)

  • Produktbenachrichtigungen auf SCPN einreichen und aktuell halten

  • Bitte drucken Sie den Namen von RP und die britische Adresse auf die Produktverpackung.

2. Wann muss die SCPN-Benachrichtigung abgeschlossen sein?

2.1 Neue Produkte

  • Vor Für die Platzierung auf dem britischen Markt muss eine SCPN-Meldung erfolgen.

2.2 Übertragene bestehende Produkte aus dem EU-CPNP

  • Für Produkte, die bereits vor dem Verkauf in Großbritannien angeboten wurden 1. Januar 2021 und im EU-CPNP gemeldet:

    • Die Übergangsanforderung lautete: Benachrichtigung von SCPN durch 31. März 2021Die

    • Für neue Projekte gilt ab sofort: Beachten Sie die Regel „"notify on SCPN before market placement"“.

2.3 Folgen der Nichtbenachrichtigung

Das Amt für Produktsicherheit und -normen (OPSS) ist für die Durchsetzung zuständig. Auf der offiziellen Website des SCPN heißt es: Eine Nichtmeldung kann zu Geldstrafen oder sogar zu Sanktionen führen. 3 Monate HaftUnbegrenzte Geldstrafen in England/Wales; bis zu 5.000 £ in Schottland.

3. Welche Informationen sind für die SCPN-Benachrichtigung erforderlich?

Ähnlich dem EU-CPNP, jedoch mit einigen wesentlichen Unterschieden. Zu den Kernanforderungen gehören:

3.1 Grundlegende Produktinformationen

  • Produktkategorie

  • Physikalische Form (Flüssigkeit, Creme, Spray usw.)

  • Verpackungsart

  • Produktname (einschließlich Variantennamen)

3.2 Informationen zur verantwortlichen Person

  • Name und Adresse der verantwortlichen Person in Großbritannien

  • PIF-Speicherort

  • Notfallkontaktdaten (für Giftnotrufzentralen/Aufsichtsbehörden)

3.3 Informationen zu Inhaltsstoffen/Rezeptur

  • Vollständige Formulierung oder Rahmenformulierung

  • NanomaterialienZusätzliche Deklaration und nanospezifisches Modul erforderlich

  • CMR 1A/1B-StoffeErforderliche CAS-/EG-Nummern und Details

3,4 pH-Wert

  • Das britische SCPN verlangt ausdrücklich einen pH-Bereich (sofern zutreffend) – ein wesentlicher Unterschied zum EU CPNP.

3.5 Beschriftungen & Fotos

  • Etikettengrafik/Design muss hochgeladen werden.

  • Produkt- und Verpackungsfotos werden empfohlen/erforderlich

  • Format: JPG/PNG/PDF, max. 30 MB pro Datei, bis zu 10 Bilder, mit gut lesbarem Text.

3.6 Sonstige Informationen

  • Vorhandensein von verbotenen Substanzen

  • Mehrkomponenten-Sets (z. B. Haarfärbemittel-Sets) erfordern detaillierte Angaben zu den einzelnen Komponenten.

4. SCPN-Nutzungsprozess (Betrieblicher Überblick)

Offizielles Portal: GOV.UK Online-Service.

4.1 Erstellen Sie ein GOV.UK One Login-Konto

  • Der gesamte SCPN-Zugriff erfolgt nun über die einheitliche GOV.UK One Login-Authentifizierung.

  • Für die erstmalige Einrichtung ist Folgendes erforderlich:

    • E-Mail-Registrierung für One Login

    • Die E-Mail-Adresse muss mit dem bestehenden SCPN-Konto übereinstimmen. für die Systemverknüpfung

4.2 Zugriff auf den SCPN-Dienst

  • Navigieren Sie über die Seite „Kosmetikproduktbenachrichtigungen einreichen“.

  • Nach dem Einloggen können Sie Produkteinträge erstellen oder verwalten.

4.3 Schritte zum Hinzufügen einer neuen Produktbenachrichtigung

  • Wählen Sie "Neue Produktbenachrichtigung"

  • Vollständig:

    1. Produktkategorie & Name

    2. Angaben zur verantwortlichen Person

    3. Zutaten-/Formulierungsdeklaration (einschließlich Nano- und CMR-Informationen)

    4. pH-Bereich (sofern zutreffend)

    5. Etiketten-/Fotodateien hochladen

  • Prüfen und absenden → Das System generiert einen Benachrichtigungsdatensatz (keine Genehmigungsnummer).

4.4 Änderungen/Aktualisierungen

  • Bei Änderungen der Rezeptur, Aktualisierungen der Referenzmenge usw. melden Sie sich bei SCPN an und aktualisieren Sie die Produktbenachrichtigungsinformationen.


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